Der Bundestag hat dem Gesetz zugestimmt, mit dem der Gesetzgeber breitgefächert existenzielle Coronavirus-Folgen abwenden will. Das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie“ bringt massive gesetzliche Änderungen u. a. im Zivilrecht, Insolvenzrecht sowie im Strafverfahrensrecht.
Quelle: Haufe Steuer Office.

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