Der Bundestag hat dem Gesetz zugestimmt, mit dem der Gesetzgeber breitgefächert existenzielle Coronavirus-Folgen abwenden will. Das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie“ bringt massive gesetzliche Änderungen u. a. im Zivilrecht, Insolvenzrecht sowie im Strafverfahrensrecht.
Quelle: Haufe Steuer Office.
Die neue Datenschutz-Grundverordnung kommt ab dem 25.05.2018